Anforderung von Medikamenten

Anforderung von Medikamenten


Liebe Patienten und Familien!

Gerne versuchen wir, die Verordnungen von Medikamenten für Sie so komfortabel und sicher wie möglich zu gestalten. Aus aktuellem Anlass (Lieferengpässe und Verlangsamung des Postwegs) sind wir hierzu allerdings auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da BTM-Verordnungen nämlich nur 1 Woche gültig sind, kann es also sein, dass das Rezept - wenn auch taggleich von uns eingeworfen - (fast) ungültig bei Ihnen eintrifft. Bitte bedenken Sie dies bei der Entscheidung, ob Abholung oder Versand gewählt wird. Und bitte Vertrauen Sie, dass die Verzögerung nicht in unserer Hand liegt. Wenn dann trotz der Eile das Medikament nicht lieferbar sein sollte, ist das für Sie und für uns zusätzlich aufwändig - weswegen wir Sie bitten, das Präparat möglichst vorher in der Apotheke zu bestellen.
Das ganze ist wirklich ärgerlich, weswegen wir gemeinsam tun sollten, das beste daraus zu machen! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bitte denken sie in jedem neuen Quartal (ab: 1.1.; 1.4.; 1.7.; 1.10.)
an das Einlesen der Versichertenkarte des Kindes!

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass nach einer Online-Anforderung eines Medikamentenrezeptes das nächste Rezept persönlich in der ärztlichen Sprechstunde ausgestellt werden muss. Nur so können wir die nötige Behandlungsqualität und -sicherheit gewährleisten.

Sie werden nach einer Onlinebestellung eines Rezeptes per E-Mail informiert, sobald es versandfertig oder wie gewünscht abholbereit ist.
Bei Rückfragen können Sie uns selbstverständlich auch gern anrufen!

Hier finden Sie noch einmal unsere aktuellen Öffnungszeiten.

URLAUB?
Wir freuen uns für Sie! Aber daran denken: Bei BTM-pflichtigen Medikamenten (die auf dem gelben Rezept) rechtzeitig das Begleitschreiben für Auslandsreisen an der Rezeption anfordern. Am besten ca. 30 Tage vor Reiseantritt, dann können Sie es noch reibungslos beim Gesundheitsamt beglaubigen lassen.